Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsrahmen für individuelle Projektangebote sowie Stunden- und Tagessatzleistungen von conschmitt gegenüber Unternehmen.
Geltungsbereich und Rangfolge
Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Das jeweilige Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder eine gesonderte Vereinbarung geht diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn conschmitt ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Vertragsschluss und Leistungen
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, eine übereinstimmende Vereinbarung in Textform oder durch den auf Wunsch des Auftraggebers begonnenen Leistungsabruf zustande.
Leistungsgegenstand können insbesondere Strategie und Konzeption, Marketing, Content und Storytelling, Prototypen und Produktentwicklung sowie KI-Beratung und Workshops sein. Maßgeblich sind Umfang, Ergebnis, Verantwortlichkeiten und Annahmen im jeweiligen Angebot.
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt notwendige Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereit. Er prüft gelieferte Zwischenstände innerhalb angemessener Frist und weist nachvollziehbar auf Änderungsbedarf hin.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Materialien müssen für die vereinbarte Nutzung geeignet sein. Der Auftraggeber informiert conschmitt über bekannte Rechte Dritter, Geheimhaltungsanforderungen und besondere regulatorische Vorgaben.
Projektänderungen
Änderungen von Ziel, Umfang oder Priorität werden gemeinsam bewertet. Zusätzlicher Aufwand, Auswirkungen auf Termine und gegebenenfalls ein angepasster Kostenrahmen werden vor der Umsetzung transparent festgehalten. Eine mündliche Idee erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht automatisch.
Vergütung, Auslagen und Rechnungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Projektangebot oder den vereinbarten Stunden- beziehungsweise Tagessätzen. Kostenschätzungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Festpreis bezeichnet sind.
Notwendige Reise-, Material- oder Fremdkosten werden nur berechnet, soweit sie vereinbart oder für den Auftrag erkennbar erforderlich und freigegeben sind. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Zahlungsziel und Abrechnungsrhythmus ergeben sich aus Angebot oder Rechnung; fehlen besondere Angaben, gelten die gesetzlichen Regeln.
Termine und Verzögerungen
Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Verzögert sich ein Projekt wegen fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungen oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs von conschmitt, verschieben sich betroffene Termine angemessen. Beide Seiten informieren einander frühzeitig über erkennbare Verzögerungen.
Abnahme vereinbarter Werkleistungen
Eine förmliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn das Angebot ein konkretes Werk oder einen abnahmefähigen Liefergegenstand vorsieht. Beratung, Workshops und laufende Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich nicht abnahmefähig.
Bei vereinbarter Abnahme prüft der Auftraggeber das Ergebnis zeitnah und teilt konkrete, vertragswesentliche Mängel mit. conschmitt erhält zunächst Gelegenheit zur angemessenen Nachbesserung.
Urheber- und Nutzungsrechte
Art und Umfang eingeräumter Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte am individuell erstellten Ergebnis.
Vorhandene Methoden, Vorlagen, Bibliotheken, allgemeines Know-how und vorbestehende Bestandteile bleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an Materialien des Auftraggebers verbleiben beim Auftraggeber.
KI-Systeme und Leistungen Dritter
Der Einsatz von KI- oder Drittwerkzeugen wird nach Aufgabe, Vertraulichkeit, Datenschutz und vereinbartem Leistungsbild gewählt. Personenbezogene, geheimhaltungsbedürftige oder besonders schützenswerte Daten werden nicht ohne passende Vereinbarung und geeignete Schutzmaßnahmen an externe Systeme übermittelt.
Automatisch erzeugte Ergebnisse werden fachlich geprüft, können aber trotz Prüfung Fehler oder Ähnlichkeiten zu bestehenden Inhalten enthalten. Eine Garantie für Fehlerfreiheit, Einzigartigkeit oder uneingeschränkte Schutzfähigkeit wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Seite entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Erfordert der Auftrag eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine dafür erforderliche Vereinbarung.
Prototypen und wirtschaftlicher Erfolg
Prototypen dienen dem Lernen und Prüfen. Sie sind nur dann für den produktiven Dauerbetrieb, besondere Sicherheitsanforderungen oder regulatorische Einsatzfelder bestimmt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und getestet wurde.
Strategie-, Marketing-, Content- und Beratungsleistungen unterstützen Entscheidungen und Umsetzung. Ein bestimmter wirtschaftlicher, kommunikativer oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet, sofern er nicht ausdrücklich als Leistungsergebnis vereinbart ist.
Haftung
conschmitt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Etwaige ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.
Laufzeit und Beendigung
Laufzeit, ordentliche Kündigung und gegebenenfalls Stornoregeln ergeben sich aus dem Angebot. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und verbindlich ausgelöste Fremdkosten werden abgerechnet.
Nennung als Referenz
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers, seines Logos oder vertraulicher Projektergebnisse als Referenz erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung.
Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Geschäftssitz von conschmitt vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 16. August 2026. Redaktionelle Grundlage ist das aktuelle B2B-Leistungsmodell; Begriffsabgrenzung „Unternehmer“ nach § 14 BGB. Diese Fassung ist nicht als abschließend rechtsgeprüft zu verstehen; eine fachkundige rechtliche Prüfung wird empfohlen.